Datenschutzinformation
zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Förderung einer*s Studierenden für das Deutschlandstipendium
I. Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
1. Verantwortliche Stelle
Die Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sowie anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die
Folkwang Universität der Künste
Klemensborn 39
D-45239 Essen
Tel: +49_(0)201_4903-0
Fax: +49_(0)201_4903-288
Die Folkwang Universität der Künste ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch den Rektor Prof. Dr. Andreas Jacob gesetzlich vertreten.
2. Fachliche Ansprechpartnerin
Folkwang Universität der Künste
Stabstelle Hochschulentwicklung/Hochschulförderung
Elina Thier
Klemensborn 39
D-45239 Essen
Tel: +49_(0)201_4903- 345
E-Mail: foerderung@folkwang-uni.de
3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:
Antje Günther c/o Folkwang Universität der Künste
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Klemensborn 39
45239 Essen
E-Mail: behoerdlicher-datenschutz@folkwang-uni.de
4. Datenverarbeitung für die Bewerbung um ein Stipendium
a. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auswahl geeigneter Bewerber*innen für das Förderprogramm der Folkwang Universität der Künste verarbeitet. Zur Durchführung des Auswahlverfahrens werden beispielsweise die folgenden personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:
Kontakt/Stammdaten: Nachname, Vorname, Angaben zum Geschlecht, Adresse, Rufnummer, E-Mail-Adresse, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort
Ergänzende Angaben: Lebenslauf, Gutachten, Transcript of Records, Studienbescheinigung, ggf. Geburtsurkunde(n), ggf. Kopie Mutterpass, ggf. ärztliche Bescheinigung über voraussichtlichen Geburtstermin, ggf. Fluchthintergrund, ggf. Angabe zu Beeinträchtigungen, ggf. Angabe zu eigenem Kind / eigenen Kindern, ggf. Angabe zum Status Alleinerziehend und der Anzahl der Betreuungstage/Monat, Angaben zu Hochschulausbildung und ggf. Berufstätigkeit der Eltern, Kind(er) (Alter, Anzahl), Studiengänge, Fachbereich(e), Studienziel(e) (z. B. B.Mus.), ggf. Hauptfächer, ggf. Hauptfachlehrer*innen, Fach- und Hochschulsemester, voraussichtliche Studiendauer und ggf. -fach, wirtschaftliche Verhältnisse (BAföG, weitere Stipendien, ggf. Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, Kindergeld, Unterhalt, Elterngeld, Sozialgeld, Wohngeld und weitere regelmäßig und unregelmäßig zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel), bereits erhaltene oder beantragte Stipendien (Name, Zeitraum, Höhe), ggf. beschriebene Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf den Studienalltag, ggf. voraussichtliche (zeitliche) Entwicklung der Beeinträchtigung, ggf. ärztliches Attest/Stellungnahme oder Stellungnahme von Psychotherapeut*innen oder (Schwer-) Behindertenausweis, ggf. Angaben und Nachweise zu besonderen Erfolgen (Auszeichnungen, Preisen, Orchesterakademien, Ausstellungen, vorangegangene Berufstätigkeit und/oder Ausbildung, freiwillige Praktika u. Ä.), ggf. Angaben und Nachweise zu außerschulischem/-fachlichem Engagement (hochschulpolitisch/sozial/gesellschaftlich/politisch; Mitwirkung in Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften u. Ä.; Beschreibung durch zeitliche Angaben und Beschreibung der Tätigkeit), ggf. besondere persönliche Umstände (finanzielle Not, (soziale) Herkunft, Benachteiligung aufgrund der eigenen Identität, Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger, Mitarbeit im familiären Betrieb, aktuelle Erwerbstätigkeiten o. Ä.); ggf. weitere Anmerkungen, ggf. eine wissenschaftl., künstl. oder gestalterische Arbeit, ggf. Erklärung über finanzielle Not (Einnahmen, Ersparnisse), Bankverbindung, Steuernummer, zuständiges Finanzamt
Darüber hinausgehend werden jährlich für das vorausgegangene Kalenderjahr zur Erstellung einer Bundesstatistik über
die Förderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) in pseudonymisierter Form - d. h. ohne Nennung Ihres
Namens - folgende Erhebungsmerkmale für jeden Stipendiaten an das Statistische Landesamt NRW und das Statistisches Bundesamt weitergeleitet:
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Art des angestrebten Abschlusses
- Ausbildungsstätte nach Art und rechtlicher Stellung
- Studienfachrichtung
- Semesterzahl
- Fachsemesterzahl
- Zahl der Fördermonate
- Bezug von Leistungen nach dem BAföG
Um Doppelförderungen zu vermeiden, führt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ferner Stichproben durch. Zu diesem Zweck kann das BMBF bei der Folkwang Universität der Künste Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Hochschulort von Ihnen erheben, wenn Sie ein Stipendium nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) erhalten. Es kann diese Daten speichern und mit den Daten anderer in- und ausländischer Förderinstitutionen abgleichen. Die erhobenen Daten sind vom BMBF nach der Durchführung der Stichprobe zu vernichten.
Informationen über die Zuwendungen und die Zuwendungsempfänger*innen werden nach §§ 11, 12 Mitteilungsverordnung an die zuständigen Finanzbehörden weitergeleitet.
b. Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Daten verarbeitet?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist unsere gesetzliche Verpflichtung, Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Deutschlandstipendium zu verarbeiten, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO sowie Art. 9 Abs. 2 lit. g) DSGVO i.V.m. Stipendienprogramm-Gesetz - StipG (insbes. §§ 2, 3, 4, 10 StipG). Hiernach sind Bewerberinnen und Bewerber für das Stipendienprogramm verpflichtet, die zur Prüfung der Leistungs- und Eignungsvoraussetzungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Darüber hinausgehend ist die Folkwang Universität der Künste gesetzlich zur Weitergabe bestimmter Daten in pseudonymisierter Form gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 13 StipG verpflichtet, damit eine Bundesstatistik erstellt werden kann. Die Auskunftsverpflichtung der Folkwang Universität der Künste ergibt sich aus § 13 Abs. 4 StipG in Verbindung mit§ 15 BStatG.
Zur Durchführung von Stichproben durch das BMBF ist die Folkwang Universität der Künste ferner zur Übermittlung der oben genannten Daten verpflichtet, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 4 Abs. 2 StipG.
Haben Sie der persönlichen Kontaktaufnahme durch Ihren Förderer im Voraus zugestimmt, beruht die Weiterleitung Ihrer oben genannten Daten auf Ihrer Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit insgesamt oder getrennt und ohne unangemessene Nachteile mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an die Kontaktstelle für das Stipendienprogramm übermitteln.
c. Wie lange werden diese Daten gespeichert?
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
Die Daten der Bewerber*innen werden 12 Monate nach Zugang der Absage aufbewahrt. Die Daten der geförderten Personen werden nach Auslaufen der Förderung und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach maximal 10 Jahren gelöscht.
d. Empfänger der personenbezogenen Daten
Innerhalb der Folkwang Universität der Künste erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der genannten Zwecke benötigen. Dies sind die Mitglieder der Vergabekommission, der jeweils zuständigen Fachbereichsräte bzw. vom jeweils zuständigen Fachbereich festgelegte Kommission zur Vorauswahl, ggf. die zentrale Gleichstellungsbeauftrage, ggf. die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und die jeweils zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden. Im Falle Ihrer Zustimmung und nach positiver Auswahl liegen Ihre Bewerbungsunterlagen einigen Förderern vor, um eine Zuordnung von Stipendiat*innen zu Förderern zu erreichen.
Darüber hinausgehend werden jährlich für das vorausgegangene Kalenderjahr zur Erstellung einer Bundesstatistik über die Förderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) pseudonymisierte Daten an das Statistische Landesamt NRW sowie an das Statistisches Bundesamt weitergeleitet. Um Doppelförderungen zu vermeiden, führt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ferner Stichproben durch und erhält die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling findet nicht statt.
e. Übermittlung der personenbezogenen Daten in ein Drittland
Die Folkwang Universität der Künste überträgt Ihre Daten nicht an Länder außerhalb der EU bzw. des EWR oder an internationale Organisationen.
5. Gesetzliche/vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten und Folgen der Nichtbereitstellung
Hiermit informieren wir Sie ferner, dass die Bereitstellung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bewerbung um ein Deutschlandstipendium zwingend erforderlich ist, um am Auswahlverfahren und der Vergabe des Deutschlandstipendiums berücksichtigt werden zu können. Die Nichtbereitstellung hätte damit zur Folge, dass eine Berücksichtigung Ihrer Person bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums an der Folkwang Universität der Künste nicht stattfinden kann.
Wir weisen insbesondere ausdrücklich darauf hin, dass Sie gemäß § 10 StipG gesetzlich dazu verpflichtet sind, in gewissem Maße durch die Zurverfügungstellung von Auskünften und Nachweisen mitzuwirken, wenn Sie eine Teilnahme am Auswahlverfahren anstreben. Dies gilt nicht, soweit die Datenverarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt.
6. Betroffenenrechte
Nach Maßgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie nach Ar. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde eigener Wahl zu beschweren. Hierzu gehört auch die für den Verantwortlichen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, 0211/38424-0, poststelle@ldi.nrw.de.
II. Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Stand Mai 2024